Aufgaben und Pflichten des Versicherungsmaklers
Die Aufgaben und Pflichten des Versicherungsmaklers sind rechtlich definiert und umfassen:
- Erstellung einer angemessenen Risikoanalyse
- Erstellung eines angemessenen Deckungskonzeptes
- Aufklärung und Beratung zum für den Klienten passenden Versicherungsschutz
- Vermittlung des nach den erfassten Umständen bestmöglichen Versicherungsschutzes
(Hierbei sind neben dem Preis auch die vertraglichen Inhalten und die zu erwartende Leistung des Versicherers im Schadenfall zu bewerten) - Aushändigung der für den Kunden erstellten Vertragserklärungen, Polizzen und Versicherungsbedingungen
- Prüfung der Polizzen
- Unterstützung im Schadenfall
(das bedeutet in erster Linie bei Ablehnung von Schadenzahlungen und umfasst jedenfalls nicht die Erstellung von Schadenmeldungen sowie organisatorische Büroverwaltung wie Rechnungsabwicklungen etc.) - Laufende Überprüfung bestehender Verträge und Unterbreitung von Verbesserungsvorschlägen
Aufgaben und Pflichten des Kunden
Auch die Aufgaben des Kunden sind rechtlich normiert und umfassen insbesondere
- eine Auskunftspflicht zum Risiko, damit der Makler seinen Aufgaben nachkommen kann. Dies umfasst in der laufenden Zusammenarbeit insbesondere auch eine zeitnahe Meldung der zu den Versicherungsverträgen relevanten Daten wie Umsätze, Deckungsbeiträge für Betriebsunterbrechungsversicherung, Mitarbeiterzahlen u.a.m
- die HAUPTPFLICHT des Kunden ist die zeitnahe und ordentliche sowie eigenhändige Erstellung von SCHADENMELDUNGEN !
Die einschlägigen Regelwerke geben eine unmittelbare Meldung ab Kenntnis vor. Rechtlich bedeutet dies binnen 3 Tagen, sofern keine weitere Gefahr im Verzug ist.
